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Keine Hilfe – ungeheuer (und unnötig) kompliziert

Laukemann, Marc (2016):

Partnerschaftsgesellschaft



Beck (München) 3. Aufl. 2016; 226 Seiten; 44,90 Euro


Nutzen / Lesbarkeit: 5 / 3

Rezensent: Winfried Berner, 04.06.2017

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Wer plant oder darüber nachdenkt, eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen oder seine Einzelpraxis in eine solche umzuwandeln, für den ist dieses Buch kaum eine Hilfe, weil es die Dinge noch komplizierter macht als sie ohnehin schon sind.

Ich habe mir dieses Buch besorgt, um den Übergang von einer freiberuflichen Tätigkeit als Einzelunternehmer in eine Partnerschaftsgesellschaft vorzubereiten. Aber dabei hat mir das Buch kaum weitergeholfen. Das liegt hauptsächlich daran, dass es im Wesentlichen aus drei ziemlich umfangreichen, teilweise hochkomplexen Partnerschaftsverträgen besteht, die zunächst unkommentiert abgedruckt und dann mit Erläuterungen – noch einmal abgedruckt werden.

Davor gibt der Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann im Teil A eine sehr knappe, lediglich 26 Seiten umfassende Einführung in das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), die ziemlich allgemein gehalten ist und kaum Hinweise gibt, worauf bei der Vertragsgestaltung besonders zu achten ist.

Leider schlägt der Autor bei den Verträgen nicht den naheliegenden Weg vom Einfachen zum Komplexen ein, sondern beginnt Teil B "Textabdruck" gleich mit einem 30 (!!) Seiten umfassenden "Ausführlichen Gesellschaftsvertrag einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zwischen Rechtsanwälten". Einzelne Paragraphen dieses Vertrags erstrecken sich auf bis zu drei Seiten. Manche Juristen mögen an solchen Vertragskonstruktionen Spaß haben; für Nichtjuristen, die eigentlich nur wissen wollen, worauf es bei einem Partnerschaftsgesellschaftsvertrag ankommt, sind sie eine Zumutung.

Es folgen ein "Ausführlicher Partnerschaftsgesellschaftsvertrag mit beschränkter Berufshaftung zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern", der den ersten Vertrag für die mbB-Konstruktion modifiziert, sowie ein "Einfacher Partnerschaftsgesellschaftsvertrag zwischen Architekten" im Umfang von schlanken acht Seiten.

Letzterer liefert noch am ehesten Anhaltspunkte für die eigene Vertragsgestaltung. Allerdings ist dessen selektive Nutzung kaum möglich, denn "Erläuterungen erfolgen nachstehend nur zu §§, soweit es im Vergleich zu den voranstehenden Kommentierungen zu Abweichungen kommt. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Kommentierungen verwiesen." (S. 167) Man müsste also die "vorstehenden" knapp 100 Seiten gelesen und im Kopf haben, um aus der Diskussion des dritten Vertrags den vollen Nutzen ziehen zu können. Laukemann macht es seinen Lesern wirklich nicht leicht …

Teil C "Vertragsmuster mit Erläuterungen" gibt diese Verträge noch einmal wieder, allerdings diesmal mit Kommentierung und der Diskussion von Varianten, was sich in Summe über 114 ziemlich mühsame Seiten erstreckt. In Teil D folgen sechs "Weitere Mustertexte", von der "Neuanmeldung einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft zur Partnerschaft" über "Vorschläge und Erläuterung einer Non-Equity-Partner-Vereinbarung" bis zu einer "Schiedsgerichtsordnung". Warum ausgerechnet diese Texte ausgewählt und als Muster vorgestellt wurden, bleibt offen.

Eines ist dieses Buch in Summe ganz sicher nicht, nämlich eine nützliche Arbeitshilfe für Gründer. Der Autor vermittelt zwar glaubhaft den Eindruck, sich auf diesem Gebiet sehr gut auszukennen, doch leider scheinen ihn didaktische Fragen ebenso wenig zu interessieren wie eine übersichtliche Strukturierung seiner Ausführungen oder eine effiziente, konsequent an den Zielen der designierten Partner orientierte Vertragsgestaltung. Die Zusammenstellung der Verträge und Mustertexte wirkt eher so als wäre sie aus einer Sekundärverwertung der auf dem Fileserver seiner Kanzlei lagernden Verträge und Regelungen entstanden: Effizient für den Autor, aber ziemlich unergiebig für den Leser.

Als Alternative ist das fast gleichnamige Buch von Michael Wehrheim und Holger Wirtz zu empfehlen.

Schlagworte:
Partnerschaftsgesellschaft, Rechtsformen, Freiberufler, Freie Berufe, Zusammenschluss

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